Hinweisgeberschutzgesetz
Diakonieverband schließt sich Meldeportal der EKD an
Vor kurzem ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz sollen zukünftig hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, besser vor etwaigen Repressalien geschützt werden.
Der Diakonieverband Hannover-Land, mit allen seinen verbundenen Einrichtungen, ist bestrebt, seine Arbeit stets nach Maßgabe der geltenden Regelungen und Gesetze auszuüben. Um etwaiges Fehlverhalten wie Korruption, Bestechlichkeit oder andere gesetzeswidrige Taten zu vermeiden, hat sich der Diakonieverband dem Meldeportal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossen. Mithilfe des Portals können Hinweisgeber Meldungen und Beschwerden über etwaige Auffälligkeiten und Fehlverhalten abgeben.
Das Portal ist zu erreichen unter: www.bkms-system.com/ekd.